Opelstraße 1
D-78467 Konstanz-Wollmatingen
Als Einstieg in die Ultraleichtfliegerei empfehlen wir unseren Schnupperkurs, bestehend aus drei Flugstunden mit Fluglehrer,
die Sie an drei Tagen absolvieren. Danach können Sie entscheiden, ob Ultraleichtfliegen Ihr neues Hobby wird.
Werden diese drei Stunden, innerhalb von zwei Monaten absolviert
und man beginnt innerhalb eines Monats nach der dritten Stunde
mit der Ausbildung, werden die Schnupperstunden auf die
Ausbildung angerechnet.
Start- und Zielort ist der Flugplatz Konstanz.
Die Anfahrt zum Flugplatz finden Sie hier.
Den Schnupperkurs gibt es übrigens auch als Gutschein in einer attraktiven Geschenkverpackung. Der Gutschein hierfür ist erhältlich auf dem Tower des Konstanzer Flugplatzes oder in
unserem Verwaltungsbüro:
Ultraleichtflug Konstanz GmbH
Opelstrasse 1, 78467 Konstanz
Zugang über "Stadelhofer Karosserie und Lackierwerkstatt".
Gegen Vorkasse oder Bankeinzugsermächtigung schicken wir Ihnen den Gutschein auch gerne zu.
Den aktuellen Schnupperkurspreis finden Sie in der Preisliste.
Das Gewichtslimit für Flugschüler ist maximal 99 KG.
Wichtige Hinweise zur Flugstundenreservierung
Damit Ihr Schnupperkurs Spaß macht, bedarf es
passender Wettervoraussetzungen, wie guter Sicht und
nicht allzu starkem Wind. Da diese Voraussetzungen nur
kurzfristig einschätzbar sind, können Sie Ihre Flug-
termine nur zeitnah, also tagesaktuell am Morgen des
gewünschten Tages vereinbaren. Sie erreichen uns hierfür
telefonisch von:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag von 10.30 Uhr bis 13.00 Uhr
unter: 0049 7531 92440
Sollten gerade mal alle unsere Piloten in der Luft sein,
können Sie eine entsprechende Nachricht beim Tower
des Konstanzer Flugplatzes unter: 0049 7531 62662
hinterlassen. Ein Blick auf die Flugpatzwebcam gibt Ihnen
Auskunft über das aktuelle Flugplatzwetter.
Wer Ultraleichtfliegen sicher, gründlich und schnell lernen möchte ist bei uns genau richtig. Erfahrene Fluglehrer und modernste Schulungsmaschinen des Typs Ikarus C-42 B machen die Pilotenausbildung zum Erlebnis.
Folgende Vorausetzungen sind erforderlich:
Unabhängig von der Staatsbürgerschaft vollständige Deutsche
Sprachkenntnisse.
Vollendetes 16. Lebensjahr, wobei die Lizenz erst nach dem vollendeten 17. Lebensjahr ausgestellt wird.
Ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis (LAPL, § 16 LuftPers.V) ausgestellt von einem Fliegerarzt.
Diese Zeugnis ist bis zum Alter von 40 Jahren 5 Jahre und ab 41
Jahren 2 Jahre gültig. Brille ist kein Hinderungsgrund.
Das Tauglichkeitszeugnis erhalten Sie in der Fliegerarztpraxis
Dr. Wolfram Debler, Auf dem Klippeneck 5, 78588 Denkingen
Tel. +49 7424 901581
Hier geht's zur Homepage auf der Dr. Debler gelistet ist
Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages kann sofort mit der Ausbildung begonnen werden, für die erfahrungsgemäß zwei bis drei Monate benötigt werden. Ähnlich wie beim Autoführerschein sind die zu erwartenden Kosten im Wesentlichen von der Anzahl der benötigten Flugstunden abhängig. Bei Vertragsabschluss ist eine Ausbildungsanzahlung zu leisten. Alle Termine für die Praxis- und Theorieausbildung werden telefonisch vereinbart. Begonnen wird mit der praktischen Ausbildung. Nach ca. zehn Praxisstunden erfolgt der Theorielehrgang. Im Anschluß an den Theorielehrgang findet die Theorieprüfung statt. Am Ende der Ausbildung steht die Praxisprüfung.
Nach bestandener Praxisprüfung wird der Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer (Sport Pilot Licence) für dreiachsgesteuerte Ultraleichtflugzeuge erteilt. Er berechtigt, ein dreiachsgesteuertes Ultraleichtflugzeug innerhalb Deutschlands in den Lufträumen E, F u. G einsitzig zu fliegen. Die Lizenz ist unbefristet gültig. Zum Lizenzerhalt werden jeweils tagesaktuell zwölf Flugstunden in den
zurückliegenden zwei Jahren benötigt. Darin enthalten muß ein
einstündiger Übungsflug mit einem Fluglehrer sein.
Um Passagiere mitnehmen zu können wird eine Passagierberechtigung benötigt. Hierfür sind nach Scheinerhalt
drei Solo-Überlandflüge und zwei Langstreckenüberlandflüge
(mindestens 200 KM) mit Fluglehrer erforderlich.
Für Flüge im kontrollierten Luftraum innerhalb Deutschlands wird das deutschsprachige Flugfunkzeugnis BZF2, für Flüge ins Ausland das englischsprachige Flugfunkzeugnis BZF1 benötigt.
Ultraleichtflug Konstanz GmbH bietet hierfür regelmäßig Lehrgänge an. Zu erwartende Kosten siehe Preisliste
Inhaber einer Deutschen PPL-A, LAPL-A, ATPL oder CPL benötigen zum Erwerb der Utraleichtlizenz lediglich eine Einweisung. Sie besteht aus mindestens einer Flugstunde mit Fluglehrer, in deren Verlauf Starten, Landen und spezielle Flugmanöver gezeigt und geübt werden. Nach Freigabe ist ein mindestens dreißigminütiger Alleinflug erforderlich. Der theoretische Teil der Einweisung beinhaltet UL-spezifisches Luftrecht sowie eine pyrotechnische Einweisung bezogen auf die Handhabung des Rettungsgeräts. Die zum Lizenzerhalt erforderlichen zwölf Stunden in zwei Jahren können auch mit einem SEP Flugzeug geflogen werden. Der ebenfalls erforderliche einstündige Übungsflug mit Fluglehrer muß jedoch mit einem Ultraleichtflugzeug durchgeführt werden.
Piloten mit nicht deutscher, aber der Lizenz eines EU Mitgliedsstaates benötigen eine Prüfung in Deutschem Flugfunk.
Bei Lizenzen außerhalb des EU Raumes ist zusätzlich eine
Prüfung in Deutschem Luftrecht erforderlich. Beide Prüfungen
werden bei uns vor Ort durch einen Prüfungsrat durchgeführt.
Wichtig für CPL und ATPL-Inhaber:
Grundvoraussetzung ist immer eine gültige SEP-Lizenz.
Ist diese nicht vorhanden, benötigt der
Anwärter 12 Stunden mit 12 Starts und Landungen auf einem Ultraleichtflugzeug.
Zu erwartende Kosten siehe Preisliste.
Inhaber einer gültigen LAPL-S oder SPL (Sailplane) müssen um eine Ultraleichtfluglizenz zu erwerben folgende Voraussetzungen erfüllen:
30 Praxisstunden von denen maximal 20 bereits mit dem Segelflugzeug geflogene Stunden anerkannt werden, sodaß in aller Regel 10 UL-Schulungsstunden anfallen. Darin enthalten sind zwei Streckenflüge mit Fluglehrer über mindestens 200 KM mit Zwischenlandung, fünf Stunden Alleinflugzeit und eine Praxisprüfung beim Ausbildungsleiter der Flugschule.
Eine Theorieprüfung in den Fächern Technik und Verhalten in besonderen Fällen wird bei uns vor Ort von einem Prüfungsrat abgenommen.
Inhaber einer gültigen PPL-H (Helikopter) müssen um eine Ultraleichtfluglizenz zu erwerben folgende Voraussetzungen erfüllen:
30 Praxisstunden von denen maximal 20 bereits mit dem Helikopter geflogene Stunden anerkannt werden, sodaß in aller Regel 10 UL-Schulungsstunden anfallen. Darin enthalten sind zwei Streckenflüge mit Fluglehrer über mindestens 200 KM mit Zwischenlandung, fünf Stunden Alleinflugzeit und eine Praxisprüfung beim Ausbildungsleiter der Flugschule.
Eine Theorieprüfung in den Fächern Technik und Verhalten in besonderen Fällen wird bei uns vor Ort von einem Prüfungsrat abgenommen.
Inhaber einer gültigen SPL für gewichtskraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge benötigen 30 Praxisstunden von denen maximal 5 bereits mit dem Trike geflogene Stunden anerkannt werden, sodaß in aller Regel 25 UL-Schulungsstunden anfallen. Darin enthalten sind zwei Streckenflüge mit Fluglehrer über mindestens 200 KM mit Zwischenlandung und fünf Stunden Alleinflugzeit
Nach Absolvieren der Flugstunden wird die SPL(Sport Pilot Licence) für dreiachsgesteuerte Ultraleichtflugzeuge erteilt. Sie berechtigt ein dreiachsgesteuertes Ultraleichtflugzeug innerhalb Deutschlands in den Lufträumen E, F u. G zu fliegen.
Zu erwartende Kosten siehe Preisliste.
Ultraleichtflug Konstanz GmbH
Opelstraße 1
78467 Konstanz
T +49 75 31 - 92 44 0
F +49 75 31 - 92 44 18
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